1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen der Firma und privaten Verbrauchern (Kunden) über den Verkauf, die Lieferung und Montage von Photovoltaikanlagen und damit verbundenen Dienstleistungen. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, sie wurden ausdrücklich schriftlich bestätigt.
2. Vertragsabschluss
Angebote des Unternehmens sind unverbindlich. Ein verbindlicher Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung zustande.
3. Pflichten des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet:
• Vorab sicherzustellen, dass das Gebäude bzw. Grundstück baurechtlich geeignet und statisch ausreichend tragfähig ist, erforderliche Nachweise (z. B. Statikgutachten) sind auf eigene Kosten zu erbringen.
• Notwendige Genehmigungen sowie Netzanschlüsse rechtzeitig einzuholen.
• Zugang zu Montageorten und Stromversorgung für Montagearbeiten bereitzustellen.
Kommt der Kunde diesen Mitwirkungspflichten nicht nach, haftet er für alle daraus entstehenden Verzögerungen, Mehrkosten oder Schäden.
4. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Komponenten bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Unternehmens. Bei Zahlungsverzug darf das Unternehmen die gelieferten Waren zurückfordern.
5. Lieferung und Gefahrübergang
Die Gefahr geht mit der Übergabe bzw. nach erfolgreicher Montage der Anlage auf den Kunden über. Kosten für eventuelle Abschaltungen oder vorübergehenden Strombezug während der Installation trägt der Kunde.
6. Gewährleistung und Mängelhaftung
Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate auf alle gelieferten Komponenten und Montageleistungen. Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 4 Wochen schriftlich anzuzeigen. Als offensichtlich gelten Mängel, die ein durchschnittlicher Kunde ohne technische Kenntnisse bei Übergabe bemerken kann. Das Unternehmen hat das Recht zur zweimaligen Nachbesserung. Erst nach erfolgloser Nachbesserung kann der Kunde Minderung oder Rücktritt verlangen.
7. Haftungsbeschränkung
Das Unternehmen haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Bei einfacher Fahrlässigkeit beschränkt sich die Haftung auf vorhersehbare, vertragstypische Schäden im Rahmen vergleichbarer PV-Projekte, maximal jedoch auf den Netto-Auftragswert. Für Folgeschäden oder entgangenen Gewinn besteht keine Haftung.
8. Rücktritt vom Vertrag
Das Unternehmen behält sich das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, wenn während der Ausführung technische oder baurechtliche Hindernisse auftreten, die für das Unternehmen bei Vertragsschluss trotz fachgerechter Prüfung objektiv nicht erkennbar waren. Eventuell bereits geleistete Anzahlungen werden in diesem Fall unverzüglich zurückerstattet.
9. Ertrags- und Wirtschaftlichkeitsberechnungen
Angebotene Berechnungen zu Erträgen und Wirtschaftlichkeit sind unverbindliche Prognosen. Sie stellen keine Beschaffenheitsvereinbarung im Sinne des § 434 BGB dar.
10. Zahlungsbedingungen
Zahlungen sind gemäß den vereinbarten Zahlungsplänen fällig. Gerät der Kunde länger als 14 Tage nach Fälligkeit in Verzug, ist das Unternehmen berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie Mahngebühren in Höhe von 5 € pro Mahnung zu verlangen. Das Unternehmen kann die weitere Ausführung von Leistungen bis zur vollständigen Zahlung zurückhalten.
11. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist der Sitz des Unternehmens, sofern gesetzlich zulässig.
12. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.